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Archiv-Artikel

Hansens freie Schussbahn

POLIZEIPRÄSIDENT Der unterlegene Bewerber Klaus Keese scheitert auch in zweiter Instanz

Im Streit über die Neubesetzung des Berliner Polizeipräsidentenamtes ist der unterlegene Bewerber Klaus Keese zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine entsprechende Beschwerde zurück, wie Sprecherin Christiane Scheerhorn am Montag mitteilte. Für den Antrag habe das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.

Der Leiter der Polizeidirektion 1 wollte erreichen, dass zunächst der Senat über die Nachfolge von Polizeipräsident Dieter Glietsch entscheiden und ihn dann nochmals informieren müsse. Die Senatsverwaltung für Inneres hatte Keese bereits im Mai in einem Schreiben über die Ablehnung seiner Bewerbung informiert.

Mit den Stimmen der SPD und gegen den Koalitionspartner Linke hatte der rot-rote Senat Ende Juni beschlossen, dass der umstrittene frühere Chef der Bundespolizei-Ost, Udo Hansen, die Hauptstadtpolizei übernehmen soll. Die Linke lehnt Hansen ab, weil er als wenig liberal gilt. Der 58-Jährige soll aber erst dann offiziell ernannt werden, wenn die Gerichte entschieden haben.

2010 war Hansen Berater des europäischen Rüstungskonzerns Eads in Saudi-Arabien. Als Chef des Bundesgrenzschutzes auf dem Rhein-Main- Flughafen hatte Hansen 1998 dafür gesorgt, dass die Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich mit Nato-Stacheldraht, Überwachungskameras und Bewegungsmeldern zu einer Hochsicherheitsanlage ausgebaut wurde.

Keese hat beim Verwaltungsgericht noch einen Eilantrag gegen die Neubesetzung eingereicht, weil er laut Gericht das Auswahlverfahren für den Spitzenposten fehlerhaft findet. Der Polizeibeamte will die vorläufige Nichtbesetzung des Spitzenpostens erreichen. Über den Antrag ist noch nicht entschieden. (dpa, taz)