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Archiv-Artikel

Gesetz für Todkranke

Neue Initiative für Gesetz zu Patientenverfügungen. SPD, FDP, Grüne und Linke legen zusammen Entwurf vor

BERLIN ap/epd ■ Patienten sollen künftig rechtsverbindlich bestimmen können, wie sie behandelt werden wollen, falls sie wegen einer Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Patientenverfügung von Abgeordneten der SPD, FDP, Linken und Grünen vor, der am Dienstag in Berlin präsentiert wurde. Der Initiative haben sich 75 Abgeordnete aus vier Fraktionen angeschlossen. Sie steht jedoch im Gegensatz zu Plänen der Union.

Die Patientenverfügung regelt, wie Patienten behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Über Parteigrenzen hinweg ist umstritten, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gehen soll. Die Union hat zwei Entwürfe ins parlamentarische Verfahren gebracht. Der Entwurf von Wolfgang Bosbach sieht vor, dass Geräte nur abgeschaltet werden, wenn der Patient an einer tödlichen Krankheit leidet. Laut der zweiten Unions-Initiative soll überprüft werden, ob die Patientenverfügung auch tatsächlich dem Willen des Kranken entspricht.

Der neue Gruppenantrag führt bereits bestehende Vorschläge des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und großen Teilen der FDP-Fraktion zusammen. Er sieht vor, dass eine schriftliche Patientenverfügung unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit gültig sein soll. Das Vormundschaftsgericht soll nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht tätig werden. Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker sagte, der neue Antrag regele auch, dass die Patientenverfügung der Schriftform bedürfe. Darüber hinaus würden die Aufgaben des Betreuers oder Bevollmächtigten eindeutig festgelegt. Der müsse prüfen, ob in dem Behandlungszusammenhang die Verfügung tatsächlich dem Willen des Betroffenen entspreche. Er hoffe, dass der Entwurf nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehe.

Die Deutsche Hospiz Stiftung sieht indes Nachbesserungsbedarf am neuen Gesetzentwurf. Die Frage nach Aufklärung und Beratung sei nicht geregelt, sagte der geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch.