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Kämpferischer Amtsantritt

HOFFNUNGSTRÄGER Mit Ingbert Liebing kürt die CDU in Schleswig-Holstein bereits ihren vierten Vorsitzenden seit 2010. Die Mitglieder sollen mehr mitreden dürfen

Der Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing ist der neue Hoffnungsträger der CDU in Schleswig-Holstein. Der 51-Jährige wurde am Samstag auf einem Landesparteitag in Neumünster mit 94,2 Prozent der abgegebenen Stimmen zum Nachfolger von Reimer Böge gewählt. Der Europaparlamentarier war aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder angetreten.

Liebing will den Druck auf die Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW erhöhen. „Mein Ziel ist es, die CDU wieder in die Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein zu führen“, sagte er. „Ich bin bereit.“ Pleiten, Pech und Pannen seien das Markenzeichen der Koalition, das Land werde heute unter Wert regiert. Die Regierung habe „keinen Kompass, keine Richtung und kein Ziel ihres Handelns“.

„Über allem thront ein Ministerpräsident voll Pathos, der selbstherrlich agiert, aber dabei vergisst, mit den eigenen Leuten, mit den betroffenen Ministern darüber zu reden“, so Liebing. Der Regierungschef sei für die feste Fehmarnbelt-Querung, die Grünen dagegen. „Und wenn es Inhalte gibt, dann gibt es Chaos – wie in der Bildungspolitik.“

Der neue Vorsitzende räumte ein, dass auch die CDU noch Luft nach oben hat: „Wir müssen uns an die Arbeit machen, diese bessere Alternative zu werden. Da haben wir noch viel zu tun.“

Ähnliche Worte hatte zuvor bereits sein Vorgänger Böge gefunden. Seinen Rückzug begründete der 62-Jährige mit belegter Stimme mit seiner gesundheitlichen Verfassung. „Wenn das Herz rast und die Luft wegbleibt, ist die Welt von heute auf morgen anders“, sagte Böge.

Mit mehr als anderthalb Jahren hatte er sich etwas länger an der Parteispitze gehalten als seine Vorgänger Jost de Jager und Christian von Boetticher. Mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen war letztmals ein Parteichef über mehrere Jahre im Amt.

Inhaltlich öffnete sich die CDU im nördlichsten Bundesland per Satzungsänderung für Mitgliederbefragungen in Personal- und in Sachfragen. Bei Kandidaturen etwa muss die Partei nun ihre Mitglieder befragen, wenn dies mindestens zehn Kreisverbände wollen.  (dpa)

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