G-8-Gegner geruchsfrei

Alle Geruchsproben zerstört. Regierung hält gesetzliche Regelung der Ermittlungsmethode für nicht erforderlich

FREIBURG taz ■ Alle Geruchsproben von G-8-Gegnern wurden wieder vernichtet. Dies gab gestern die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen bekannt. Die Proben wurden auch nicht an die Geheimdienste weitergeleitet.

Die Geruchsproben wurden Anfang Mai im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen militante G-8-Gegner genommen, denen die Bundesanwaltschaft (BAW) die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorwirft. Die Vereinigung wird für zahlreiche Brandanschläge auf Autos und Gebäude verantwortlich gemacht.

Fünf Verdächtige mussten je neun sterile Metallröhrchen anfassen, die dann „gasdicht verpackt“ wurden, um den Geruch zu konservieren. Medienberichten zufolge wurden die Geruchsproben der Verdächtigen mit Geruchsspuren am Bekennerschreiben eines der Anschläge verglichen. Für den Vergleich sollen speziell trainierte Polizeihunde eingesetzt worden sein. „Es ergab sich aber keine Übereinstimmung“, sagte BAW-Sprecher Andreas Christeleit zur taz, deshalb wurden die Proben inzwischen vernichtet.

„In geeigneten Fällen werden wir wieder Geruchsproben nehmen“, kündigte der BAW-Sprecher gestern an. Geeignet ist ein Fall zum Beispiel, wenn ein Bekennerschreiben bei der Polizei noch nicht durch dutzende Hände gegangen ist.

In den letzten zehn Jahren gab es nach Regierungsangaben allerdings keine sonstigen derartigen Maßnahmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Paragraph 81 b der Strafprozessordnung, der die Abnahme von Fingerabdrücken und „ähnliche Maßnahmen“ erlaubt, sei ausreichend.

CHRISTIAN RATH