: Geschäft statt Sozialleistung
betr.: „Gericht: Studiengebühr ist in Ordnung“, taz vom 21. 6. 07
Das Gericht hat ein Fehlurteil gefällt. Selbstverständlich halten Gebühren junge Menschen von einem Studium ab. Man muss sich nur einmal unter betroffenen Abiturienten umhören. Auch der Verweis auf Kredite ist in sich nicht stimmig. Schließlich handelt es sich hierbei um keine Sozialleistung, sondern um ein Geschäft. Passend hierzu ein Zitat des antiken Philosophen Seneca: „Wer Wohltaten erweist, ahmt die Götter nach, wer dafür Gegenleistungen fordert, die Wucherer!“ RASMUS PH. HELT, Hamburg
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