Wettbüros wackeln

LADENSCHLUSS Die Stadt kündigt an, bestehende Regeln zur Sonntagsarbeit zu überprüfen

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonntagsarbeit will Hamburg seine Ausnahmeregelungen prüfen. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Rico Schmidt.

Die Leipziger Richter sehen keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto-Annahmestellen (Az.: BVerwG 6 CN 1.13). Damit wären wesentliche Teile einer Verordnung des Landes Hessen unwirksam, das Ausnahmen für den gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag festgelegt hatte. Auch in der Hamburger Bedarfsgewerbeverordnung sind Ausnahmen festgehalten, unter anderem für Blumengeschäfte, Parkhäuser, Wettbüros, Bestatter, Friseure an Bahnhöfen und Flughäfen, Immobilienmakler sowie – im Sommer – Eis- und Getränkehersteler. Auch mehrere monierte Ausnahmen sind aufgeführt, etwa Videotheken und Lotto-Annahmestellen.

Begrüßt haben das Leipziger Urteil die Gewerkschaften: „Gerade für Familien kann Sonntagsarbeit eine große Belastung darstellen“, sagte Hamburgs Ver.di-Chef Bertold Bose. „Flexible Arbeitszeiten brauchen klare Grenzen.“  (dpa/taz)

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