KOMMENTAR: SVEN-MICHAEL VEIT ÜBER EIN NPD-VERBOT : Anfang, nicht Ende
Ein Verbot der NPD ist eine zweischneidige Angelegenheit. Es ist verfassungsrechtlich durchaus heikel und es ist nur ein Kurieren von Symptomen. Dennoch muss es sein – im Bewusstsein, dass ein NPD-Verbot nicht das ruhmreiche Ende des antifaschistischen Kampfes wäre, sondern nur der Anfang einer neuen Etappe in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.
Die rechtlichen Hürden für ein Verbot hat das Bundesverfassungsgericht vor acht Jahren sehr hoch gesetzt. So befand es auch, dass die Verfassung ihre rechtsextremistischen Feinde zu schützen hat. Deshalb muss ein Verbot juristisch wasserdicht begründet sein, wenn es in Karlsruhe eine Chance haben soll.
Ein Verbot ist notwendig, um dem Neonazismus die organisatorische Grundlage zu nehmen. Die Parteistruktur aufzulösen, ist ein wichtiger Punkt; der NPD den Geldhahn zuzudrehen, ist der zweite. Die Wahlkämpfe der Neonazis und im Zweifel ihre Landtagsfraktionen mit Steuergeld zu finanzieren, muss rechtlich sauber beendet werden.
Dieses Geld sollte besser in Aufklärungsarbeit gesteckt werden. Auf Schulhöfen und im Unterricht wie auch in allen denkbaren Gruppen und Organisationen muss dann die Auseinandersetzung mit Rechtsextremen und auch schon Rechtspopulisten staatlich unterstützt werden.
Geld genug wäre ja da. Und es würde sich auch auszahlen.