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Archiv-Artikel

Aller guten Dinge sind zwei

RECHTSEXTREMISMUS Innensenator Neumann (SPD) unternimmt neuen Vorstoß, alle Bundesländer für ein Verbot der rechtsextremen NPD zu gewinnen

NPD in Hamburg

In Hamburg wird die NPD vom Verfassungsschutz beobachtet. Der neueste Bericht wurde am 23. Mai 2011 vorgestellt.

■ Die Bedeutung der NPD habe im Jahr 2010 abgenommen, heißt es in dem Bericht. Auch sei die Zahl der Rechtsextremen erstmals unter die Marke von 500 gesunken.

■ Hauptgrund sei der Tod des Hamburger Rechtsanwalts, NPD-Mäzens und zeitweiligen Parteichefs Jürgen Rieger, der die zentrale Figur der Szene gewesen war.

■ Als rechtsextrem gelten in Hamburg 480 Menschen, 170 davon seien gewaltorientiert. Sie sollen 321 Straftaten verübt haben, darunter 316 mit extremistischer Motivation, davon 21 Gewalttaten.

Einen zweiten Versuch, die NPD verbieten zu lassen, unternimmt Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD). Er wolle „dieser Partei endlich den Garaus machen“, erklärte er am Donnerstag gegenüber der taz. „An der Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht für mich kein Zweifel.“

Mit einer ersten Verbotsinitiative war Neumann Ende Juni an Niedersachsen gescheitert. Bei der Innenministerkonferenz (IMK) lehnte der hannoversche Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zusammen mit Bayern den Hamburger Vorstoß ab. Unterstützt wurde der Vorschlag von allen SPD- oder Grünen-geführten Ländern, auch die CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, wo die NPD im Landtag sitzt, unterstützten Hamburg. Die IMK jedoch kann Beschlüsse nur einstimmig fassen. Neumann bedauerte das Scheitern.

Nach den Terroranschlägen in Norwegen schlug Schünemann dann vor, der NPD lieber den staatlichen Geldhahn zuzudrehen. „Das würde die Partei finanziell hart treffen und ihre Handlungsfähigkeit stark einschränken.“ Anders als ein Verbot der Partei sei ein Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich machbar, sagte Schünemann.

Jetzt will Neumann das NPD-Verbot auf der Herbsttagung der IMK erneut auf die Tagesordnung setzen. Anlass ist eine überraschende Kehrtwende von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Noch vor einer Woche hatte der erklärt, ein Verbotsverfahren sei verfassungsrechtlich „mit erheblichen Risiken behaftet“. Nun hat er unter dem Eindruck der Ereignisse in Norwegen zugesagt, an einer von Hamburg initiierten Arbeitsgruppe mitzuwirken, welche die rechtlichen Einzelheiten eines NPD-Verbots untersucht. Sie will einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten.

„Das ist der Durchbruch“, frohlockt Neumann deshalb: „Endlich machen wir Nägel mit Köpfen.“ SVEN-MICHAEL VEIT