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Archiv-Artikel

Bewährungsstrafe für Machens

Hildesheimer Oberbürgermeister wird zu sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hat er sich nicht der Korruption schuldig gemacht, aber aus politischem Geltungsdrang heraus den Stadtrat umgangen

Wegen Untreue hat das Landgericht Göttingen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens gestern zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der parteilose Politiker muss zudem 5.000 Euro Strafe zahlen. Machens habe nach dem Teilverkauf der Stadtwerke im Jahr 2000 rund 470.000 Euro Spenden von den Erwerberfirmen am Stadtrat vorbeigeleitet, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Matthies. Das Spendengeld landete stattdessen bei dem von Machens gegründeten und geleiteten Verein „Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht).

Obwohl dieser Verein das Geld im Sinne der Spender ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Hildesheim verwendete, habe sich Machens strafbar gemacht, sagte Matthies. Er hätte die Ratsgremien über das Spendenangebot unterrichten müssen. Das Kommunalparlament hätte über die Verwendung des Geldes zu entscheiden gehabt.

Machens und sein Anwalt Michael Fastabend ließen offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen. Machens sagte, er „wollte allein als großzügiger Gönner dastehen“. Es sei ihm „um politischen Imagegewinn“ gegangen.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hildesheim Machens 2005 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und eine Neuverhandlung in Göttingen angeordnet. Der Prozess habe ein Schlaglicht auf die von „Ehrgeiz, Macht, politischen Grabenkämpfen und Mehrfronten-Scharmützeln“ geprägte Hildesheimer Kommunalpolitik geworfen, sagte Richter Matthies.

Der mit Machens zerstrittene damalige Oberstadtdirektor Konrad Deufel hatte sich dagegen ausgesprochen, die von den Firmen Ruhrgas und Thüga zugesagten Spenden anzunehmen. Deshalb habe Machens den Plan gefasst, das Geld umzuleiten. Dabei habe er „nichts in die eigene Tasche“ gesteckt, sagte Matthies. Machens sei es vielmehr darum gegangen, „unter Ausschaltung von Gegnern und Rivalen“ über die Verwendung bestimmen zu können.

Die Kammer habe „ein Signal setzen“ wollen, sagte der Vorsitzende Richter. In seiner Funktion hätte Machens „nicht nach Gutsherrenmanier Wohltätigkeiten verteilen dürfen“. Kungelei sei dem demokratischen Rechtsstaat fremd. DPA