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Archiv-Artikel

Ebay muss Pornos sperren

Richter verurteilen Internetauktionshaus zu Jugendschutz

KARLSRUHE dpa ■ Das Internetauktionshaus Ebay kann zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Nach einem Urteil des Karlsruher Gerichts muss das Unternehmen zwar nicht durchgängig prüfen, was Verkäufer auf der Internetplattform zur Versteigerung anbieten. Anders sei das aber, wenn Ebay erfahre, dass beispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkauf angeboten würden. Der auf die rein juristische Prüfung beschränkte BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgerichts Potsdam zurück. Es soll ermitteln, ob jugendgefährdende Computerspiele und Videos mit Filterprogrammen identifiziert werden können. (Az.: I ZR 18/04 vom 12. Juli 2007)