Europa urteilt über Flug-Entschädigung

KARLSRUHE afp ■ Für Flugreisende bleibt vorerst weiter unklar, ob sie bei stundenlangen Verspätungen ein Recht auf Entschädigung haben. Der Bundesgerichtshof entschied gestern, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen, ab wann Passagiere Schadenersatz verlangen können. Zur Begründung hieß es, die EU-Verordnung lasse im Unklaren, wie lange eine Verspätung hinnehmbar sei und ab wann von einer Flugannullierung mit Entschädigungspflicht gesprochen werden könne. Bis zu einem Urteil kann ein Jahr vergehen. Im konkreten Fall ging es um die Klage von Passagieren der Fluggesellschaft Condor, die in Kanada 25 Stunden warten mussten. Die Airline wertete dies nur als „Verspätung“ und verweigerte die Entschädigung von 600 Euro für Flugausfälle. Die Nummer des Flugs nach Deutschland war von Condor nicht geändert worden.