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Archiv-Artikel

Fischfang ohne Felsen

MEERESSCHUTZ Das Steineversenken von Greenpeace in der Nordsee halten die Fischereiminister der fünf norddeutschen Küstenländer für illegal. Fangverbote in Schutzgebieten könnten nur letztes Mittel sein

Das Verklappen von Steinen lehnte die Konferenz als unverantwortlich ab

Für rechtswidrig halten die Fischereiminister der fünf norddeutschen Küstenländer das Versenken von Felsbrocken vor Sylt durch die Umweltorganisation Greenpeace. Das teilten sie am Mittwochnachmittag nach einer Konferenz in Kiel mit. „Illegale Maßnahmen zur Behinderung der Fischerei, wie das Verklappen von Steinen, lehnt die Konferenz als unverantwortlich ab“, so die Ministerrunde. Die Bundesregierung werde „aufgefordert, dies künftig zu unterbinden“.

Greenpeace hatte 2008 im Sylter Außenriff, das ein Natura-2.000-Schutzgebiet der EU ist, etwa 320 tonnenschwere Steine versenkt, um die Fischerei mit Grundschleppnetzen zu behindern. Vorige Woche wurde Greenpeace von der Bundespolizei bei dem Versuch gestoppt, weitere Steine in dem Gebiet zu versenken. Das Verwaltungsgericht Schleswig muss demnächst darüber befinden, ob das Steineversenken eine Gefahr für Fischkutter oder eine Naturschutzmaßnahme ist.

Nach Ansicht der Umweltorganisation ist hingegen die Fischerei in Meeresschutzgebieten in der deutschen Nord- und Ostsee illegal. „Nur ein ganzjähriges Verbot der Fischerei“ würde den strengen Anforderungen der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) genügen, heißt es in einem Gutachten der Rechtsanwältin Michéle John für Greenpeace.

Sollte sich der ökologische Zustand eines Natura-2.000-Gebietes verschlechtert haben, seien „geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen“, räumen die Fischereiminister ein. Fangbeschränkungen seien aber nur vertretbar, wenn „ein negativer Einfluss der Fischerei nachgewiesen“ wurde.

„Nicht wissenschaftlich belegbare Vermutungen reichen für Verbote, die die Existenz vieler Betriebe betreffen, nicht aus“, befindet die Ministerkonferenz. Bevor ein vollständiges Fangverbot ausgesprochen werde, müsse deshalb geprüft werden, ob „zeitliche Beschränkungen oder technische Lösungsmöglichkeiten“ zum gleichen Ziel führen würden. SVEN-MICHAEL VEIT