Absprache mit Katzav gilt nicht

TEL AVIV dpa ■ Israels Oberster Gerichtshof hat gestern eine Übereinkunft der Staatsanwaltschaft mit dem wegen sexueller Vergehen angeklagten Expräsidenten Mosche Katzav vorläufig aufgehoben. Generalstaatsanwalt Menachem Masus habe nun 30 Tage Zeit, jene Absprache zu begründen, auf deren Grundlage Katzav geringfügigere Vergehen wie sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen eingesteht und im Gegenzug einer Gefängnisstrafe entgeht. Diese hätte ihm gedroht, wenn Masus ihn wie geplant auch wegen Vergewaltigung und Korruption angeklagt hätte.