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Archiv-Artikel

Max Strauß winkt mildes Urteil

AUGSBURG afp ■ Nach jahrelangem Rechtstreit über den Vorwurf der Steuerhinterziehung kann der Politikersohn Max Strauß nun mit einem milden Urteil rechnen. Im zweiten Prozess gegen den 48-Jährigen vor dem Landgericht Augsburg ließ die Staatsanwaltschaft gestern den größten Teil ihrer Vorwürfe fallen. In ihrem Plädoyer forderte die Anklagebehörde nur noch eine Bewährungsstrafe von fünfzehn Monaten Haft wegen eines Betrags von rund 338.000 Euro, die Strauß als Lobbyist bei Airbus-Geschäften mit Thailand an Steuern hinterzogen haben soll. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll kommenden Montag fallen. In einem ersten Prozess hatte das Augsburger Landgericht den ältesten Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) im Juli 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die damalige Kammer sah es als erwiesen an, dass Strauß zu dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber ein Treuhandverhältnis hatte und von diesem 2,66 Millionen Euro kassierte, ohne das Geld zu versteuern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil allerdings auf, weil er keinen ausreichenden Beweis für die Zahlungen sah.