: Vogelgrippe-Verdacht in Cloppenburg
H5N8 Im Kreis Cloppenburg, gibt es Niedersachsens ersten Vogelgrippe-Verdachtsfall. Spätestens heute soll es Gewissheit geben. Die Behörden rüsten sich bereits für den Ernstfall
Mitten in Niedersachsens Geflügelhochburg, im Kreis Cloppenburg, gibt es einen ersten Vogelgrippe-Verdachtsfall. Ob es sich um den gefürchteten Erreger H5N8 handelt, steht voraussichtlich noch am Montagabend oder Dienstagmorgen fest, sagte Kreissprecher Frank Beumker. Proben des betroffenen Tiers aus einem Geflügelbetrieb im nördlichen Landkreis werden im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) und dem Friedrich-Loeffler-Institut untersucht.
Bestätigt sich der Verdacht, müssen die knapp 20.000 Puten aus dem Betrieb getötet werden. Alleine im Kreis Cloppenburg werden knapp 13,5 Millionen Puten und Hühner gehalten. Niedersachsen ist mit rund 100 Millionen Stück Geflügel der wichtigste Geflügelproduzent in Deutschland. Bei früheren Fällen von Vogelgrippe waren in Niedersachsen zehntausende Tiere getötet worden.
Der Landkreis Cloppenburg rüstete sich auf eine mögliche Bestätigung der Vogelgrippe und richtete eine Überwachungszone mit Transportbeschränkungen ein. Vorbereitet wurde die Schaffung eines Sperrgebiets, falls sich der Verdacht bewahrheitet, sowie ein Beobachtungsgebiet. Geprüft werde, ob das Sperrgebiet mit einem Radius von einem oder drei Kilometern eingerichtet wird, sagte Kreissprecher Beumker. Davon hängt ab, wie viele Tiere im Ernstfall auch auf benachbarten Betrieben getötet werden müssen.
Die gefährliche Vogelgrippe H5N8 wurde in Deutschland Anfang November erstmals auf einem Hof in Mecklenburg-Vorpommern und ab Mitte des Monats auch in Betrieben in den Niederlanden nachgewiesen.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in den Niederlanden hatten etliche Landkreise in Niedersachsen bereits eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Lockerung der Beschränkungen angekündigt. Da es keine weiteren Belege für Infektionen mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutz oder Wildbeständen gebe, werde die generelle Stallpflicht für Nutzgeflügel zum 17. Dezember aufgehoben, teilte das Agrarministerium in Schwerin mit. (dpa)