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Alexander Iljitschjow, Herausgeber der regionalen russischen Wochenzeitung Gaseta 35, hält ein Feuer in den Redaktionsräumen für „eine Botschaft vor den kommenden Parlamentswahlen“ am 2. Dezember. Bei dem Brand am Freitag wurden die Computer und das Archiv der Zeitung zerstört. Iljitschjow sagte, er glaube an einen Racheakt, weil die Zeitung relativ kritische Berichte über die örtlichen Behörden veröffentlicht habe. Ein Sprecher der Behörden sagte, Brandstiftung könne nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit war es in Russland immer wieder zu Übergriffen auf regierungskritische Medien und ihre Mitarbeiter gekommen. (afp)
Nach der Ermordung von Chauncey Bailey (57), Chefredakteur der Oakland Post, hat die Polizei in Kalifornien sieben Personen festgenommen. Es gibt offenbar einen Zusammenhang zwischen seinem Tod und seiner Berufsausübung. Bailey habe die Verdächtigen vor seinem Tod für einen Artikel interviewt, sagte ein Ermittler. Der Anwalt der Oakland Post, Walter Riley, sagte, einige der von Bailey für seine Artikel zusammengetragenen Informationen könnten ein Tatmotiv beinhalten. Bailey galt als ausgezeichneter Kenner der afroamerikanischen Gemeinschaft im Großraum San Francisco, über die er für die Oakland Tribune mehr als 20 Jahre lang berichtet hatte. Mit einer Reihe investigativer Artikel hatte er sich einen Namen gemacht. (afp)
Den umstrittenen Anruf-Shows im Fernsehen drohen Focus zufolge massive Einschränkungen. Derzeit gebe es mehrere Initiativen von Justiz und Gesetzgeber, das Geschäft mit den kostenpflichtigen Anrufen einzudämmen. So warne der Konzern ProSiebenSat.1, zu dem etwa der Anrufsender 9Live gehört, in seinem neuen Geschäftbericht vor „Umsatzeinbußen“, falls in dem noch zu verabschiedenden Glücksspielstaatsvertrag „bei allen Call-in-Angeboten kostenfreie Mitspielangebote geschaffen werden müssten“. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet zudem darüber, ob Call-TV überhaupt Rundfunk oder eher Werbung oder Teleshopping ist. Teleshopping ist bei normalen Fernsehsendern auf maximal drei Stunden täglich begrenzt. (afp)