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Archiv-Artikel

Bundeswehr räumt Bombodrom

Staatsgewalt verweist 20 Bombodrom-Gegner vom geplanten Tiefflugübungsplatz. Teilnehmer eines Sommeraktioncamps legten Grundsteine und pflanzten Bäume

Bundeswehr und Polizei haben am Sonntagabend etwa 20 Gegner des so genannten Bombodroms von dem geplanten Tiefflugübungsplatz in Nordbrandenburg verwiesen. „Es waren Frauen, Männer und Kinder“, sagte Platzkommandant Wolfgang Engel am Montag. Die Teilnehmer eines Sommeraktionscamps hatten unweit eines früheren Kommandoturms bei Schweinrich nach eigenen Angaben symbolisch Grundsteine gelegt und Bäume gepflanzt. Das Gebiet in der Kyritz-Ruppiner Heide war schon vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm symbolisch besetzt worden. Über das „Bombodrom“ wird seit 1992 gestritten. Bisher verhindern Gerichtsurteile den Übungsbetrieb.

Zuletzt hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht am 31. Juli drei Musterklagen gegen den Bombenabwurfplatz stattgegeben und eine militärische Nutzung des Gebiets untersagt. Die Bundeswehr will auf dem 14.000 Hektar großen Areal extreme Tiefflüge trainieren und Übungsbomben abwerfen. Nach Angaben eines Sprechers des Potsdamer Verwaltungsgerichts ist bislang die Urteilsbegründung zu einer der drei entschiedenen Klagen vom 31. Juli an die Beteiligten geschickt worden. „Alsbald“ sollten die beiden anderen Begründungen folgen. „Ich rechne damit, dass dies noch im August geschieht.“

Nach Eingang der Begründungen müsse das Bundesverteidigungsministerium binnen eines Monats entscheiden, ob es einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen will. Nach einem bisher unbestätigten Medienbericht will der Bund auf weitere rechtliche Schritte im Kampf um das „Bombodrom“ verzichten. Vom Verteidigungsministerium hieß es dazu mehrfach, man warte zunächst die Begründung des jüngsten Urteils gegen den Luft-Boden-Schießplatz ab.

Der Protest der Teilnehmer des Sommeraktionscamps richtet sich auch gegen mögliche Übungen für Atombombeneinsätze. Aus Bundeswehrunterlagen gehe hervor, dass auf dem Gelände auch das sogenannte „Loft-Verfahren“ für Atombombenabwürfe trainiert werden soll, bei dem Kampfjets kurz vor dem Ziel in einen Steigflug gehen, um nicht in den Atompilz hineinzugeraten. Die Beschreibungen der Militärgegner decken sich weitgehend mit Angaben von Bundeswehrvertretern über geplante Flugtechniken bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. DPA, EPD