: Regeln für Waffenexport
RÜSTUNG Keine Waffenlieferungen mehr an Kriegsverbrecher: UN-Abkommen tritt in Kraft
NEW YORK afp | Der internationale Waffenhandelsvertrag, der den Export konventioneller Kriegswaffen strengen Auflagen unterwirft, tritt ab Heiligabend in Kraft. Der „Arms Trade Treaty“ der UNO soll verhindern, dass Kriegswaffen zu Verstößen gegen die Menschenrechte benutzt werden. Konventionelle Waffen dürften nicht mehr in Staaten exportiert werden, in denen als Folge Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit drohen. Künftig müssen Exporteure prüfen, ob Waffen in den Zielländern zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden.
Der Vertrag wurde bisher von 60 Staaten ratifiziert, darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. Insgesamt wurde der Vertrag bisher von 130 Ländern unterzeichnet. 70 davon haben den Vertrag noch nicht ratifiziert, darunter die USA und Israel. Gar nicht unterzeichnet haben Russland, China und Kanada.