: Justiz hat’s nicht gerafft
30 Jahre nach der Tat: Buback-Urteile öffentlich
Die jetzt freigegebenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart aus den Jahren 1980 und 1985 geben keine Antwort auf die Frage, wer genau die tödlichen Schüsse auf Exgeneralbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 abgegeben hat. Ebendies aber hatte Buback-Sohn Michael von der Justiz gefordert. Um die „tatsächlichen Täter“ geht es nicht, sagt Exbundesanwalt Joachim Lampe im taz-Interview. „Juristisch“ seien alle Urteile korrekt. Welche Fragen zum Buback-Mord offenbleiben, welche Beweise nicht erörtert, welche Indizien nicht beachtet wurden SEITE 3