: „Blinder Gehorsam des DFB“
URTEIL Der SV Wilhelmshaven klagt gegen seinen Zwangsabstieg, den die Fifa als Strafe verhängte
■ 48, ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig, schwerpunktmäßig im Sport und Vertragsrecht.
taz: Herr Scholz, Sie vertreten den SV Wilhelmshaven bei einer Klage gegen den Norddeutschen Fußballverband. Heute wird vor dem Oberlandesgericht das Urteil verkündet. Worum geht es?
Jürgen Scholz: Der SV Wilhelmshaven hat seinerzeit, in der Saison 2006/2007, einen Spieler von Atletico River Plate aus Buenos Aires verpflichtet. Wilhelmshaven spielte da noch in der dritten Liga. Was der SVW jedoch nicht wusste: Aufgrund dieser Konstellation wurde eine Ausbildungsentschädigung fällig, die an River Plate und einen anderen Verein zu zahlen war und die sich auf 158.000 Euro belief.
Wie funktioniert diese „Ausbildungsentschädigungen“?
Eigentlich ist das System dazu gedacht, zu verhindern, dass reiche Vereine die Spieler aus armen Vereinen wegkaufen. Das System klassifiziert die unterschiedlichen Länder und die entsprechenden Ligen und anhand dessen lässt sich ausrechnen, welcher Betrag dem Verein zu zahlen ist, der den Spieler ausgebildet hat. Ein steifes System, bei dem der umgekehrte Fall nicht bedacht ist: Hier hat ja der kleine SV Wilhelmshaven einen Spieler vom reichsten Verein Lateinamerikas geholt.
Der Verein hat sich darüber keine Gedanken gemacht?
Der Spieler ist italienischer Staatsbürger und nach Europa zurückgekehrt. Wilhelmshaven wusste das alles nicht, der Verein hat sich nie mit dem Thema befasst. Irgendwann ist dann die Rechnung reingeflattert. Wilhelmshaven hat das Geld nicht gezahlt.
Was ist dann passiert?
Der Weltfußballverband Fifa hat den Zwangsabstieg aus der Regionalliga angeordnet. Das wurde dann im Zuge des üblichen blinden Gehorsams des DFB und des Norddeutschen Fußballverbandes umgesetzt. Die Entscheidung der Fifa wurde gar nicht geprüft. Darum geht es nun, ob der Zwangsabstieg rechtens war oder nicht.
Was ist Ihr Argument?
Die Rechtsgrundlage liegt in den Fifa-Statuten. Die Fifa hat an sich aber keinen Zugriff auf Wilhelmshaven, sondern hat sich des Norddeutschen Fußballverbandes bedient. Letztendlich wurde Recht angewendet, dem der SV Wilhelmshaven gar nicht unterliegt.
Was, wenn Sie und der SVW heute Recht bekommen?
Wilhelmshaven war einst gut im Rennen. Dann haben Spieler den Verein verlassen, er hat unter Auflösungserscheinungen gelitten und ist dann auch sportlich abgestiegen. Selbst wenn wir Recht bekommen, würde Wilhelmshaven nicht automatisch hochgestuft, sondern dann müsste man Schadenersatz fordern. INTERVIEW:JPB
11 Uhr, Saal 7, Justizzentrum, Am Wall 198
Bericht SEITE 21