: Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer
Die Region Hannover zwingt einen Mann aus Garbsen, künftig zu Fuß zu gehen, weil er mit mehr als zwei Promille Fahrrad gefahren ist. Ansonsten müsse er sich dem so genannten „Idiotentest“ unterziehen
Auch Radfahrer dürfen sich nicht ungehemmt dem Genuss von Alkohol hingeben. Die Region Hannover hat jetzt einem 30-jährigen Mann aus Garbsen verboten, am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Mann, der keinen Führerschein hat, war mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut und unter Drogen auf dem Fahrrad erwischt worden. Er muss sich entweder dem berüchtigten „Idiotentest“ unterziehen – einer „medizinisch-psychologischen Untersuchung“ (MPU) – oder in Zukunft zu Fuß gehen.
Die Sprecherin der Region, Karin Gärtner, betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle. „Es ist nicht der Fall, dass die Region allen betrunkenen Radfahrern das Führen von Fahrrädern verbietet“, sagte sie. Ein einmaliger Rausch reiche nicht aus. Der aktuelle Fall habe eine Vorgeschichte. Mehr könne sie nicht sagen, ohne die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu verletzen.
Wie sein Anwalt Jens Beismann sagte, will sich der Garbsener Radler nicht zwingen lassen, den Idiotentest zu machen. „Fahrrad kann schon ein Vierjähriger fahren, ohne dass er nachweisen muss, geeignet zu sein“, argumentierte Beismann. Die Fahrerlaubnis-Verordnung gelte nur für Führerschein-Inhaber. Im Übrigen könne sich sein Mandant als Hartz-IV-Empfänger eine medizinisch-psychologische Untersuchung gar nicht leisten.
Ziel einer MPU sei es, festzustellen, „ob ein Mensch grundsätzlich in der Lage sei, ein Fahrzeug zu führen“, sagte Jochen May vom TÜV Nord, der diese Untersuchungen anbietet. Die Betroffenen sollten zeigen, dass sie sich beim Alkohol hinreichend disziplinieren können. Bei Trunkenheitsfahrten koste eine MPU rund 389 Euro. Der Fall des Garbseners sei allerdings ein Spezialfall, weil er als Radler nicht in das übliche Raster und damit auch nicht in die Gebührenordnung passe.
Die Chancen des Garbseners vor Gericht stehen nicht besonders gut. Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße einen ähnlichen Fall verhandelt: Das öffentliche Interesse rechtfertige es, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zumindest solange zu entziehen, bis ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorliege. Eine MPU könne auch bei Radfahrern gefordert werden. Es sei „ein wichtiges Hilfsmittel der Erkenntnis, ob eine Fahreignung gegeben ist“ – insbesondere deshalb, weil die Eignung, ein Fahrzeug zu führen, kein unveränderliches Persönlichkeitsmerkmal darstelle. GERNOT KNÖDLER