Professor zweifelt Streikrecht an

Die Angestellten im öffentlichen Dienst dürfen im aktuellen Tarifstreit nach Ansicht des Berliner Arbeitsrechtsprofessors Andreas Schmidt-Rögnitz nicht streiken. Die entsprechenden Regelungen seien aber „sehr auslegungsfähig“, so der Professor an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft. Seiner Ansicht nach dürften die Gewerkschaften lediglich am Verhandlungstisch versuchen, die auf Bundesebene vereinbarten Einmalzahlungen auch für die Berliner Beschäftigten durchzusetzen. Die Gewerkschaft Ver.di hatte argumentiert, der Tarifvertrag sichere den Angestellten im öffentlichen Dienst explizit das Recht auf einen Arbeitskampf zu. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) vertrat hingegen die Auffassung, die Gewerkschaften seien bis März 2010 in der Friedenspflicht. Arbeitsrechtler Schmidt-Rögnitz findet im Tarifvertrag für keine der beiden Auffassungen eine ausdrückliche Bestätigung: „Die ganze Angelegenheit ist etwas undeutlich formuliert.“ DPA