: Mehr Schutz vor Telefonabzocke
Bei der Auskunft, Kurzwahl- und 0180er-Nummern muss der Preis angesagt werden
BONN ap ■ Die Bundesnetzagentur will den Verbrauchern sowohl beim Schutz vor unerwartet teuren Telefongesprächen als auch beim Briefporto entgegenkommen. Wie der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, am Dienstag mitteilte, muss ab 1. September nicht mehr nur bei 0900-Nummern der Preis vor dem Gespräch angesagt werden. Die vorherige Ankündigung ist dann auch für die Auskunft (118xx), für mit 0180 beginnende Nummern und beim Mobilfunk für sogenannte Kurzwahlnummern verpflichtend, unter denen zum Beispiel Klingeltöne geladen werden können. Bei 0137-Nummern, etwa für Televoting oder Gewinnspiele, wird eine Preisansage zum Ende des Anrufs vorgeschrieben. Auch die Auskunftsrechte der Verbraucher werden verbessert, um gegebenenfalls Klagen gegen unberechtigte Forderungen der Anbieter zu erleichtern. Zugleich steigt ab 1. September der maximal erlaubte Minutenpreis für 0900-Nummern von zwei auf drei Euro. Das Briefporto für Privatkunden der Deutschen Post AG soll dagegen auch nach dem Wegfall des letzten Postmonopols Ende 2007 nicht steigen. Die Bundesnetzagentur will die Preise für Briefe und Postkarten bis einschließlich 2011 einfrieren – wenn die Inflationsrate nicht deutlich über jährlich 1,8 Prozent steigt oder darunter sinkt.