: Genmais-Kritiker ernten Niederlage
NEURUPPIN dpa ■ Die Verpächterin eines Ackers kann nach einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin von ihrem Pächter nicht die Vernichtung seiner Genmaispflanzen fordern. Das dortige Landwirtschaftsgericht wies den Antrag von Andrea Gottemeier am Dienstag ab. Der Pächter habe sich nicht vertragswidrig verhalten, erklärte Gerichtssprecher Gerhard Pries. Im Vertrag sei der Anbau von Genmais nicht ausgeschlossen. Er sei auch gesetzlich nicht verboten. Gegen das Urteil könne Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt werden. Der Genmais des US-Konzerns Monsanto produziert einen Stoff gegen den Schädling Maiszünsler. Kritiker warnen vor Schäden etwa für Insekten.