Senatsentwurf durchgefallen

Expertenanhörung: Bedenken gegen Entwurf eines neuen gemeinsamen Jugend- und Strafvollzugsgesetzes geäußert

Bei einem Expertenhearing zum Entwurf eines neuen gemeinsamen Jugend- und Strafvollzugsgesetzes von Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) am Mittwochabend sind erhebliche Bedenken laut geworden – auch von den von der CDU benannten Praktikern. Die Opposition forderte den CDU-Senat daher gestern auf, den Senatsentwurf zurückzuziehen.

Beim Strafvollzug gehe es um einen sensiblen Kernbereichestaatlicher Hoheitsgewalt, sagte der SPD-Rechtsexperte Rolf Dieter Klooß. „Der Senat will verfassungsrechtliche Risiken aber billigend in Kauf nehmen.“ Bei dem Lüdemann-Entwurf habe der geschasste Ex-Senator Roger Kusch die Feder geführt.

„Das Gesetz ist verfassungswidrig“, attestierte auch der GAL-Rechtsexperte Till Steffen. Und es erzeuge Misstrauen gegenüber den Bediensten. Fast alle Experten äußerten Bedenken, dass die Hürden für Vollzugslockerungen oder offenen Vollzug viel zu hoch gesteckt worden seien. „In Hamburg ist das Vollzugsziel Resozialisierung abgeschafft worden“, sagte Horst Becker, Vorsitzender einer Strafvollstreckungskammer am Landgericht.

Die Verknüpfung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenvollzug löste bei Becker „verfassungsrechtliche Bedenken“ aus. Es bestünde überhaupt keine Notwendigkeit für einer Kombi-Lösung. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber lediglich aufgetragen, dass Jugendstrafgesetz zu reformieren, da es nicht jugendgerecht gewesen war. KVA