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Archiv-Artikel

Keine Gnade für Altauto-Fahrer

Besitzer alter Autos können sich ab September um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, um im kommenden Jahr trotz Fahrverbots in der Innenstadt fahren zu dürfen. Allerdings solle es Ausnahmen nur in „besonderen Härtefällen“ geben, sagte eine Sprecherin der Umweltverwaltung. Vom 1. Januar an dürfen innerhalb des S-Bahn-Rings nur noch Autos fahren, die mindestens die rote Plakette der Schadstoffgruppe 2 tragen. Für Ausnahmegenehmigungen gelten strenge Vorgaben: Privatleute erhalten sie nur, wenn sie durch eine Körperbehinderung oder ungünstige Arbeitszeiten (vor 6 Uhr oder nach 24 Uhr) nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können. DPA