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Archiv-Artikel

Anwalt von taz-Journalisten stellt Strafanzeige

HANDY-AFFÄRE Das Amtsgericht Dresden verweigert Auskunft über Daten

Wegen der Dresdner Handydaten-Affäre muss die sächsische Justiz jetzt prüfen, ob es eine Straftat in ihren eigenen Reihen gegeben hat. Anwalt Johannes Eisenberg, der eine Reihe von taz-Journalisten vertritt, hat Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt. Die taz war am 19. Februar 2011 mit insgesamt acht Journalisten in Dresden, um über eine Neonazi-Demonstration und die Proteste dagegen zu berichten.

Im Juni hatte die taz aufgedeckt, dass die Polizei rund eine Million Handydaten erfasst hatte – darunter auch von Journalisten, Journalistinnen und Abgeordneten. Großflächig wurde gespeichert, wer wann mit wem wie lange telefonierte. Der Inhalt der Gespräche wurde nicht erfasst. Die Polizei begründete die Überwachung mit gewalttätigen Ausschreitungen und mit Ermittlungen gegen eine angebliche kriminelle Vereinigung im linken Milieu.

Die taz-Journalisten wollten sofortige Auskunft haben, welche Daten von ihnen gespeichert sind. Der Dresdener Amtsrichter Hans-Joachim Hlavka lehnte dies ab und verschob die Entscheidung. Eine Auskunft könne es „derzeit wegen der Gefährdung des Untersuchungszweckes“ nicht geben, schrieb er in seinem Beschluss.

Anwalt Eisenberg hält diese Begründung für absurd. Er weist darauf hin, dass die taz-Journalisten „nicht im Verdacht irgendeiner wie auch immer gearteten Tatbeteiligung stehen“. Es sei völlig fernliegend, dass die Auskunft die Ermittlungen gegen andere Personen gefährden könnte. Der Richter bemühe diesen Vorwand „ersichtlich wider besseres Wissen und in Kenntnis dessen, dass er sich damit am Gesetz vergeht“.

Rechtsbeugung wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren bestraft, der Richter verliert zudem in der Regel sein Amt. Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass ein Richter das Recht vorsätzlich gebeugt hat und dabei einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege begangen hat. SEBASTIAN HEISER