CHRISTLICHE SPASSBREMSEN IN KÖLN
: Kreuzigung geht vor Beschneidung

KÖLN dpa/taz | Eine islamische Beschneidungsfeier in einem größeren Rahmen darf in Köln nicht am Karfreitag gefeiert werden. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und bestätigte damit ein Verbot der Stadt. Geplant waren neben Koran-Lesungen, Gesang, Tanz und ein Festmahl – damit habe das Fest auch einen unterhaltenden Charakter, erläuterte ein Gerichtssprecher. An Karfreitag, einem der höchsten christlichen Feiertage, seien unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen gesetzlich verboten. Geklagt hatte der Vermieter des Saals, der nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen kann. Vielleicht hilft ihm ein Verweis auf die Pastafari: Deren Gott, das Spaghettimonster, muss ausgerechnet am Freitag vor dem ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond ausgelassen gefeiert werden. Im Sinne der Religionsfreiheit darf das nicht verboten werden!