: Beleidigungen in Zahlen
DEUTSCHLANDNeben dem Paragrafen 166 erklärt Paragraph 167: „Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Beim Statistischen Bundesamt werden die Fälle für beide Staftatbestände kumuliert, also nicht getrennt erfasst. Die Zahlen geben nicht wieder, welche Fälle das sogenannte Blasphemie-Gesetz Paragraf 166 und welche Paragraf 167 betreffen. Erfasste Fälle sind Anzeigen, die von der Staatsanwaltschaft angenommen werden. Aburteilungen sind Fälle, die von einem Gericht angenommen werden. Aburteilung kann sowohl die Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder Verurteilung beinhalten.
Die Zahlen für die letzen fünf Jahre in der Reihenfolge: Erfasste Fälle, Aburteilungen, Verurteilungen:2013: 60 / 25 / 212012: 47 / 14 / 72011: 58 / 10 / 62010: 48 / 19 / 162009: 48 / 17 / 12EUROPA Neben Deutschland gibt es unter anderem in Dänemark, Spanien, Griechenland, Italien, Österreich, Finnland, Polen, in der Türkei und der Schweiz Regelungen, die im weitesten Sinne als Blasphemie-Gesetze gelten. In Irland kündigte die Regierung 2014 ein Referendum über die Abschaffung des Blasphemie-Artikels an. WELT In vielen Staaten steht Blasphemie unter mehr oder weniger drastischen Strafgesetzen. Wer in Saudi-Arabien, den islamischen Republiken Pakistan, Afghanistan und Iran Gott lästert, muss mit der Todesstrafe rechnen. AKRAP/LUZ