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Archiv-Artikel

HOTEL-WECKDIENST VERSAGT Reiseanbieter haftet

Wenn der Hotel-Weckdienst versagt, haftet der Reiseveranstalter mit. Bei einem Hotel höherer Kategorie gelte das Versagen des Weckservices als Reisemangel, so das Amtsgericht Duisburg. Eine Urlauberin hatte ohne Weckruf ihren Rückflug verpasst. Der Veranstalter muss die Hälfte des Preises für ein neues Ticker bezahlen. (dpa)