: Ärger um geplantes Heim
JUGENDLICHE Der Senat behauptet, die Kommission hätte ein Konzept gebilligt. Das stimmt so nicht
MARCEL SCHWEITZER, SPRECHER DER SOZIALBEHÖRDE
Es existiert nur auf dem Papier, doch schon gibt es Ärger um das geplante geschlossene Heim. Auf eine Anfrage des FDP-Politikers Finn-Ole Ritter hatte der SPD-Senat erklärt, die kürzlich wieder ins Leben gerufene Aufsichtskommission für geschlossene Unterbringung habe das Konzept „grundsätzlich gebilligt“ und werde die Einrichtung und den laufenden Betrieb „beratend begleiten“. Die Sozialbehörde will das Konzept der Öffentlichkeit jedoch erst vorstellen, wenn der Heimbau steht.
Der Linken-Politiker Bela Rogalla hat in das Gesetz geguckt und ist empört. Es sei gar nicht die Aufgabe dieser unabhängigen Aufsichtskommission, „Konzepte zu billigen“, sondern die geschlossenen Heime „in der Regel unangemeldet“ zu kontrollieren. Dies sei wichtig, schreibt er an die Kommission, da sich Kinder und Jugendliche vermutlich nicht mit Beschwerden an eine Kommission wenden, die deren pädagogische und juristische Ausrichtung befürwortet hat.
Rogalla erhielt Antwort von Kommissions-Mitglied Martin Apitzsch. Der sieht das ähnlich. Die Kommission habe die Aufgabe, das Heim zu besuchen und zu prüfen, „ob die Rechte der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden“. Laut Apitzsch hat die Kommision nur „Eckpunkte“ des Konzepts „zur Kenntnis genommen“. Nach taz-Information gab es zudem von einzelnen Mitgliedern deutliche Kritik.
Ritter irritiert der Vorgang: „Ich habe den Eindruck, dass die Kommission zu Legitimationszwecken mißbraucht wird.“ Wichtig wäre, das Konzept im Familienausschuss zu besprechen. Auch im Landesjugendhilfeausschuss regt sich Interesse. „Ich frage mich, ob das Konzept ohne uns entschieden werden kann“, sagt Mitglied Peter Meyer.
Die Antwort der Sozialbehörde, ob diese Gremien-Beteiligung geplant ist, überrascht: „Es gibt noch kein fertiges Konzept“, erklärt Sprecher Marcel Schweitzer. Man habe der Kommission auf deren Wunsch „Grundzüge eines Konzepts“ erörtert und dabei „Ergänzungsanregungen“ erhalten. Da aber keine grundsätzlichen Bedenken erhoben worden seien, habe man für die FDP-Anfrage die Formulierung der Billigung gewählt. KAJ