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Archiv-Artikel

Debatte zur Geiselnahme

STRAFVOLLZUG Neuer Erlass: Polizei muss nach Straftaten im Gefängnis sofort geholt werden

Anke Spoorendonk gab sich spröde: In einer Fragestunde des Landtags zu Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt Lübeck verwies Schleswig-Holsteins Justizministerin (SSW) auf laufende Ermittlungen. „Wir prüfen das“, lautete ihre Standard-Antwort. Einen Schluss hat das Ministerium aber bereits aus der Geiselnahme eines Wärters an Heiligabend und der folgenden Kritik an der Aufklärung der Tat gezogen:

Ab sofort gilt, dass die Polizei sofort gerufen werden muss, wenn eine schwere Straftat in einem Gefängnis begangen wird. In Lübeck waren erst einen Tag nach der gescheiterten Flucht Beamte in die Haftanstalt gekommen – zu spät, um die mutmaßlichen Täter auf Drogen zu testen oder Spuren zu sichern.

„Aus heutiger Sicht war das ein Fehler“, sagte Spoorendonk. Das Verhalten der Leiterin des Lübecker Gefängnisses, Agnete Mauruschat, sei aber korrekt gewesen und habe den damals geltenden Regeln entsprochen. Seit Wochen steht Mauruschat unter Kritik. Ihre Mitarbeiter äußern sich in offenen Briefen an Politiker und Medien: Die Stimmung in der Belegschaft sei schlecht, die Leute seien „gefrustet“, die Krankenstände hoch.

Unter anderem solle die vorgeschriebene Durchsuchung der Zellen der „Laissez-faire“-Haltung der Chefin zum Opfer gefallen sein. „Wir prüfen, statt voreilig zu urteilen“, sagte Spoorendonk, als diese Punkte im Landtag angesprochen wurden. Dabei verwies sie auf die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft.

Die Opposition war mit dem Auftritt unzufrieden: „Ich bin wirklich entsetzt“, sagte der CDU-Fraktionschef Daniel Günther nach der Fragestunde. Die zögerlichen Antworten der Ministerin ließen auf politisches Fehlverhalten schließen. Die Junge Union forderte, dass Spoorendonk ihr Amt abgeben solle. ESTHER GEISSLINGER