BGH bestätigt Zündel-Urteil

KARLSRUHE dpa ■ Die Verurteilung des Holocaust-Leugners Ernst Zündel ist rechtskräftig. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die über 600-seitige Revision als unbegründet. Am 15. Februar war der 68-jährige Zündel vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte von Kanada aus im Internet und in einschlägigen Publikationen den millionenfachen Mord an den Juden während der NS-Zeit bestritten. In dem von zahlreichen Eklats begleiteten Prozess hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Vorsitzende Richter hatte ihn als „extremem Antisemiten“ und „überzeugten Nationalsozialisten“ bezeichnet. Zündels Anwalt, der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger, kündigte Verfassungs-Dbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung an. (Az. 1 StR 337/07)