: Mindestlohn für Elektriker
BERLIN rtr ■ Auch im Elektro-Handwerk gilt künftig ein bundesweiter Mindestlohn. Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium empfahl gestern in Bonn, die Tariflöhne der Beschäftigten des Gewerbes für allgemeinverbindlich zu erklären, hieß es vom Gremium der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Für Elektrotechniker gilt als Lohnuntergrenze demnach ein Stundenlohn von 7,70 Euro im Osten und von 9,20 Euro im Westen. Dies tritt rückwirkend zum 1. September in Kraft, sobald die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Damit ist das Elektro-Handwerk die dritte größere Branche nach dem Baugewerbe und den Gebäudereinigern mit einem bundesweiten Mindestlohn. Die Mindestlöhne greifen auch für entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland. In der Elektro-Branche hatte es zuletzt bis zum Frühjahr 2003 Mindestlöhne gegeben.