: Bettensteuer – aber nur freiwillig
KULTURTAXE Hamburg plant eine Abgabe von Touristen zu erheben. Damit sollen zehn Millionen Euro pro Jahr für die Kultur erwirtschaftet werden
Die Zahl der Touristen in Hamburg steigt seit Jahren kontinuierlich.
■ 2010: Im vorigen Jahr zählte die Tourismus GmbH knapp neun Millionen Übernachtungen in Hamburg. Das war gegenüber 2009 ein Plus von 9,2 Prozent.
■ 2011: In den ersten beiden Quartalen des laufenden Jahres verzeichnete die Branche 4,5 Millionen Übernachtungen. Das ist ein Plus von 9,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2010.
■ Prognose: In diesem Jahr wird erstmals die Schallmauer von zehn Millionen Übernachtungen übertroffen.
■ Ranking: In Deutschland liegt Hamburg auf dem dritten Platz hinter Berlin und München, in Europa auf dem elften.
■ Inländischer Tourismus: Vier von fünf Touristen kommen aus dem Inland.
■ Ausländische Gäste: Sie machen 20,7 Prozent aller Übernachtungen aus. An der Spitze liegen die Schweizer mit 185.000 vor Österreichern mit 181.000 und Briten mit 177.000 Übernachtungen.
Eine freiwillige Steuer möchte die Wirtschaftsbehörde einführen. Für Übernachtungen in der Hansestadt soll künftig eine Kulturtaxe erhoben werden, bestätigte Behördensprecherin Helma Krstanoski am Dienstag auf Anfrage der taz. Danach sollen fünf Prozent des Zimmerpreises an die Stadt weitergereicht werden. Diese erhofft sich daraus Einnahmen von jährlich etwa zehn Millionen Euro. Mit dem Geld sollen kulturelle Events und die Tourismus-Zentrale subventioniert werden.
„Wir möchten das auf freiwilliger Basis einführen“, sagt Krstanoski. Dazu sei man mit dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Gespräch, der zurzeit zu diesem Thema eine Umfrage unter den Hamburger Hotels und Pensionen durchführe. Fraglich ist mindestens, ob sich internationale Hotel-Ketten zu einer solchen Abgabe bereit erklären würden. Das ist auch der Wirtschaftsbehörde klar. „Ersatzweise“ gebe es bereits „Vorüberlegungen für eine gesetzliche Regelung“, so Krstanoski. Diese könnte bis zum Sommer 2012 verabschiedet werden.
Damit knüpft der parteilose Wirtschaftssenator Frank Horch an Pläne des CDU-GAL-Senats an. Dieser hatte in einem 500 Millionen Euro umfassenden Sparpaket im September vorigen Jahres auch die Einführung einer sogenannten Bettensteuer verkündet. Dazu kam es aber wegen des Bruchs der Koalition zwei Monate später nicht mehr.
Zudem waren Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe laut geworden. In einem Gutachten im Auftrag der Dehoga war der Kieler Rechtswissenschaftler Florian Becker Ende vorigen Jahres zu dem Schluss gekommen, eine solche Steuer sei verfassungswidrig. Um sie als „örtliche Aufwandsteuer“ wie etwa die Hundesteuer zu erheben, fehle dem Bundesland Hamburg die Gesetzgebungskompetenz. Für eine Abgabe wie eine Kurtaxe in Ferienorten könne jedoch nicht zwischen Touristen und Geschäftsreisenden unterschieden werden, die kulturelle Angebote nicht in Anspruch nähmen.
Bei diesem juristisch dünnen Eis setzt Hamburg deshalb nun vorsichtshalber auf Freiwilligkeit. SVEN-MICHAEL VEIT