Die Tötung eines Säuglings : Der falsche Ort
Ein Urteil in solch einem Fall kann nur einen schalen Geschmack hinterlassen – ganz gleich, wie es ausfällt. Natürlich muss eine Frau bestraft werden, die ihr Baby tötet. Einerseits. Andererseits stellt sich die Frage: Was soll eine solche Frau im Gefängnis?
Kommentar von Elke Spanner
Die Angeklagte ist keine abgebrühte Killerin, die einen grausamen Plan gefasst und umgesetzt hat. Sie ist eine junge Frau, die von ihrem Freund im Stich gelassen wurde, die keine Unterstützung in ihrer Schwangerschaft bekam, die ihr Baby schließlich ganz allein zur Welt brachte und in dieser Extremsituation aus Verzweiflung handelte.
Doch wenn man von einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand ausgeht, wie das Gericht es tut, dann ist das Gefängnis der falsche Ort für die Täterin. Sie muss behandelt werden, nicht weggeschlossen. Trotzdem hatte das Gericht keine andere Möglichkeit, als eine Haftstrafe zu verhängen.
Denn nachdem die junge Frau ihr Kind getötet hatte, versuchte sie durchaus taktisch, dies zu verschleiern. Mildernde Umstände aber kann es nur für den Moment geben, in dem sie affektiv handelte, und nicht dafür, dass sie ihren Freund der Tat bezichtigte. So mitschuldig der an dem ganzen Drama auch sein mag.