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Archiv-Artikel

Wartefrist für Uni-Professoren

Universitätsforscher müssen mit der Veröffentlichung von Erfindungen so lange warten, bis die Hochschule darauf ein Patent anmelden kann. Die Wartezeit von zwei Monaten berühre zwar die Wissenschaftsfreiheit, garantiere aber die Funktionsfähigkeit der Hochschule und sei insofern verfassungsgemäß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Wettlauf mit konkurrierenden Forschern, könne die Meldefrist auf einige Tage verkürzt werden (Az: X ZR 167/05). Im konkreten Fall hatte der Direktor einer orthopädischen Abteilung einer niedersächsischen Uniklinik gegen die Wartefrist und die Meldepflicht geklagt. DPA