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Archiv-Artikel

Gericht stoppt S-21-Arbeiten

STUTTGART Bei Planänderungen des Bahnprojekts war der Naturschutz nicht berücksichtigt worden

Von NAM

STUTTGART taz | Die Deutsche Bahn muss bei Stuttgart 21 vorerst bestimmte Bauarbeiten ruhen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied am Donnerstag, dass zunächst keine weiteren Rohre für das sogenannte Grundwassermanagement verlegt werden dürfen. Hintergrund sind Planänderungen, die ohne Anhörung von Umweltverbänden genehmigt wurden, obwohl es dabei um Naturschutzbelange ging. Nachdem die Umweltorganisation BUND davon erfahren hatte, hatte sie im Sommer Klage eingereicht.

Das Grundwasser, das für die S-21-Bauarbeiten abgepumpt werden muss, wollte die Bahn ursprünglich in vier Anlagen aufbereiten. Im vergangenen Jahr hatte sie dann aber beim Eisenbahnbundesamt beantragt, statt der vier eine zentrale Aufbereitungsanlage zu bauen. Diesen Antrag genehmigte das Amt in einem so genannten vereinfachten Planfeststellungsverfahren. Deshalb gab es keine Anhörung von Umweltverbänden. Betroffen waren von der Änderung allerdings Bäume und der in ihnen lebende Juchtenkäfer, der unter Naturschutz steht. NAM