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Archiv-Artikel

Erfolg für Menschenrechtsgruppe Memorial

RUSSLAND Oberstes Gericht lehnt eine Auflösung der Organisation ab. Deren Vertreter spricht von einem Sieg des „gesunden Menschenverstands“. Weiterer Prozess Mitte kommenden Monats in Moskau

MOSKAU kna/afp/taz | Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die zwangsweise Auflösung des Dachverbands der Menschenrechtsorganisation Memorial abgelehnt. Russischen Medienberichten zufolge wiesen die Richter am Mittwoch in Moskau eine Klage des Justizministeriums gegen die Organisation ab. Das Ministerium hatte Memorial vorgeworfen, der Status der Regionalgruppen innerhalb des Dachverbands verstoße gegen das Gesetz.

Eine Vertreterin des Ministeriums erklärte nach Angaben der Nachrichtenagentur Tass vor Gericht, der Dachverband habe seine Satzungsmängel zwar vollständig behoben. Die entsprechenden Dokumente seien aber zu spät vorgelegt worden, sodass die Klage aufrechterhalten werde. Vertreter von Memorial feierten das Urteil. Der Memorial-Verantwortliche Jan Ratschinski sprach von einem Sieg des „gesunden Menschenverstands“. Die 1989 gegründete Menschenrechtsorganisation erforscht Verbrechen des kommunistischen Regimes und wendet sich auch gegen aktuelle Menschenrechtsverletzungen. Zuletzt verurteilte die Organisation den mutmaßlichen Befehl des Oberhaupts der selbst ernannten ostukrainischen „Volksrepublik Donezk“, Alexander Sachartschenko, bei den Kämpfen mit ukrainischen Regierungstruppen keine Gefangenen zu machen. Eine solche Anordnung stelle ein „Kriegsverbrechen“ dar. „Für diese Verbrechen wird Russland mitverantwortlich sein, weil die hochrangigsten Politiker die Separatisten offen unterstützen“, erklärte Memorial am Wochenende.

In einem weiteren Prozess klagt das Moskauer Menschenrechtszentrum von Memorial gegen die Einstufung als „ausländischer Agent“ durch das Justizministerium. Für Mitte Februar ist eine Verhandlung vor einem Moskauer Gericht angesetzt.

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