: MIETER BEKOMMEN MEHR RECHTE BEI REPARATUREN
Mieter müssen beim Wohnungsauszug nur dann für Schönheitsreparaturen zahlen, wenn die Berechnung verständlich formuliert ist. Mit einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Klausel im Mietvertrag für unwirksam erklärt, weil sie mehrdeutig war. Die Mieter, die zwischen 2001 und 2004 in einer Kieler Wohnung gewohnt hatten, müssen nun keine Zahlungen leisten und erhalten ihre Kaution zurück. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Karlsruher Urteil. Bereits vor einigen Jahren hat der BGH Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen für unwirksam erklärt. AP