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Archiv-Artikel

Gutachten: Keine Zahlungspflicht

KOBLENZ dpa ■ Ein Versicherter darf nicht für ein Gutachten zur Kasse gebeten werden, das seine Versicherung in Auftrag gegeben hat, um ihre Zahlungspflicht prüfen zu lassen, so das Oberlandesgericht Koblenz. Auch fielen die Kosten nicht unter die Prozesskosten, wenn sich die Versicherung vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zahlungspflicht gewehrt habe. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn sie auf diese Weise einen Betrug nachweisen könne. Im konkreten Fall hatte die Versicherung nach einem Ölschaden Zweifel, ob sie den Schaden regulieren müsse. Dazu holte sie eine Privatexpertise ein, deren Kosten der Versicherte übernehmen sollte, nachdem sie sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zahlungspflicht gewehrt hatte. (Az.: 14 W 238/07)