: Auch die Menschen schützen
Betrifft: „St. Georg wahrt sein Gesicht“, taz hamburg vom 5. 10. 2007
Dass durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung die Gebäudesubstanz erhalten bleiben könnte, mag ja noch angehen. Aber im Viertel kämpfen wir seit rund zehn Jahren für eine soziale Erhaltungsverordnung, und die schützt (zumindest in Maßen) nicht nur die Bauten, sondern auch die AnwohnerInnen, speziell alteingesessene MieterInnen. Und genau das will der Bezirk Mitte offenbar nicht. Im Klartext: Die alten, ansehnlichen Bauten werden erhalten, aber eben nicht für die angestammte Bevölkerung!
Geradezu dreist ist die Klage von Hubert Piske (SPD) über das Denkmalschutzamt, das angeblich so wenig am Ringen um den Erhalt alter Häuser teilhabe. Es ist erst wenige Wochen her, da haben CDU, SPD und GAL in großer Einigkeit den Neubau eines Hauses mit teilweise sehr hochpreisigen Eigentumswohnungen an der Ecke Koppel/Schmilinskystraße beschlossen. Damit haben sie den rund 120 Jahre alten Bau mit günstigen Mietwohnungen gegen den ausdrücklichen Beschluss des Stadtteilbeirats St. Georg zum Abriss frei gegeben – obwohl das Denkmalschutzamt ausdrücklich auf die gute Bausubstanz hingewiesen hatte. MICHAEL JOHO, Einwohnerverein St. Georg von 1987 e. V.