Angeblich sinnlose EU-Regelungen

„Zwei sind einer zu viel“/„Diskriminierung statt Schutz“, taz hamburg vom 11. 9. 2007

In Ihren Artikeln haben Sie über Probleme bei der Mitnahme von RollstuhlfahrerInnen in Bussen berichtet und eine EU-Richtlinie dafür verantwortlich gemacht. Aus meiner Sicht ist in der entsprechenden Richtlinie keine Rechtsgrundlage dafür zu finden, dass nicht mehr als die ausgewiesene Zahl von RollstuhlfahrerInnen in einem Bus mitgenommen werden dürfen. Eine sorgfältige Recherche hätte ergeben, dass die kritisierte Regelung nicht aus der genannten EU-Richtlinie stammt, sondern vom deutschen Bundesgesetzgeber. Mir ist keinerlei Notwendigkeit für diese Regelung aufgrund von EU-Recht ersichtlich. Mir ist auch nicht ersichtlich, wie der Autor zu der Annahme kommt, eine Richtlinie aus 2005 sei ursächlich verantwortlich bzw. gültig. 2005 wurde meines Wissens lediglich eine technische Detailveränderung für die Rollstühle beschlossen.

Bitte erkennen Sie an, dass von schlecht informierten und schlecht recherchierenden Journalisten mit einem „Anti-EU-Bürokratie-Impetus“ vorgetragene Fehlinformationen über angeblich sinnlose Regelungen „aus Brüssel“ die Information der Bevölkerung über die Vorzüge der EU erschweren. Gerade im Rahmen der Umsetzung von EU-Richtlinien durch die Mitgliedsstaaten wird häufig die EU für etwas verantwortlich gemacht, für das sie nichts kann.MANUEL SARRAZIN, Europa Union Hamburg e. V.