: Totale Blockadehaltung
Betr.: „Das Handwerk verteidigt seine Zunft“ und „Meisterzwang“, taz nord vom 8. 10. 2007
Dass die Handwerkskammern alles tun, um Handwerkern ohne Meisterbrief den Weg in die Selbständigkeit zu verwehren, habe ich am eigenen Leib erfahren. Ich blicke auf eine 25-jährige Berufserfahrung zurück. Auch mir traut man nicht zu, dass ich als gelernter Maler und Lackierer eine Wand alleine und auf eigene Rechnung anstreichen kann. Nachdem ich mich an die Politik gewandt habe und mit deren Hilfe einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Malerbetriebes gestellt habe, nahm die Kammer eine totale Blockadehaltung ein. Man wollte mich zwingen, mein angemeldetes Gewerbe als Raumausstatter drei Jahre weiter zu führen und kündigte mir aber seitens der Kammer schon vorab das Ordnungsamt zu Kontrollen und Hausdurchsuchungen an. (Damit ich nicht auf die Idee komme, auch nur eine Außenwand anzustreichen: Als Raumaustatter darf ich ja „nur“ Innenwände anstreichen.)
Es ist unzumutbar, welche rechtlichen Kenntnisse ein Handwerker haben muss, um bei der Kammer sein Grundrecht auf freie Berufsausübung durchsetzen zu können! Die Politik hat in meinem Fall zugeschaut und anschließend weggeschaut. Meine Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. RALF BAUMBACH, Willich