: Krankenpfleger gesteht
MORDSERIE Angeklagter räumt vor Gericht Taten ein. Gutachter sieht keine Rückfallgefahr. SPD und Grüne wollen durch einen neuen Patientenbeauftragten das Vertrauen wiederherstellen
Nach den Serienmorden in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst hat der angeklagte Krankenpfleger erstmals vor Gericht die Vorwürfe persönlich eingeräumt. Er bestätigte gestern die Angaben eines Gutachters, mit dem er über die Klinikmorde gesprochen hatte. Das Landgericht Oldenburg wertete dies als Geständnis. Unterdessen verlangen SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag, als Konsequenz aus der Mordserie einen Landes-Patientenbeauftragten zu berufen.
Der frühere Pfleger ist wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs an Patienten auf der Intensivstation im Klinikum Delmenhorst angeklagt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er den Kranken eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben. Er wollte beweisen, wie gut er diese wiederbeleben kann. Später soll sein Motiv auch Langeweile gewesen sein. 30 Opfer starben.
Der Angeklagte soll sich kommende Woche persönlich vor Gericht äußern. In Gesprächen mit dem Psychiater Konstantin Karyofilis hatte er 90 Taten zugegeben. Der Gutachter hält den 38-Jährigen für voll schuldfähig und sprach sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus: Es bestehe keine Rückfallgefahr.
Um das beschädigte Vertrauen von Patienten und Angehörigen wiederherzustellen, fordern SPD und Grüne im Landtag die Stelle eines Landes-Patientenbeauftragten. Dieser solle eine zentrale Anlaufstation innerhalb der Landesregierung sein, sagte der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz. Ab Sommer wolle die rot-grüne Koalition Patientenbeauftragte an allen Krankenhäusern und Kliniken im Land einführen. „Deshalb brauchen wir auch einen Verantwortlichen auf der Ebene der Landesregierung.“
Nach dem Willen der Landesregierung sollen spätestens am 1. Juli landesweit in allen Krankenhäusern ehrenamtliche Patientenbeauftragte ihre Arbeit aufnehmen. SPD und Grüne haben dafür einen Antrag eingebracht. Die unabhängigen Beauftragten sollen Anregungen und Beschwerden von Patienten und deren Angehörigen entgegennehmen und sie gegenüber der Klinik oder den Behörden vertreten. (dpa/epd)