: Nächste Boykottrunde startet
Studierende an Uni-Hamburg und Kunsthochschule werben für zweiten Gebührenboykott. Deadline ist der 15. Dezember. Gerichtsbeschluss erklärt Exmatrikulation an TU-Harburg für nicht gerechtfertigt
VON KAIJA KUTTER
Der Elan, mit dem Studierende der Hochschule für Bildende Künste (HfBK) gegen die 500 Euro Studiengebühr kämpfen, ist offenbar noch nicht erlahmt. „Wir sammeln jetzt Teilnehmer für den Winterboykott“, erklärt Eugen Regensburg von der AG-Studienboykott. Etwa 120 der geschätzten 400 zahlungspflichtigen Studierenden hätten dafür schon ihre Bereitschaft erklärt. Und auch an der Universität-Hamburg trommelt eine AG erneut für einen Boykott.
Die kleine Kunsthochschule war die einzige, bei der das erforderliche „Quorum“ für einen Gebührenboykott erreicht wurde. Etwa 90 Studierende sind mittlerweile exmatrikuliert und wehren sich dagegen vor Gericht. Sie dürfen aber bis zum Urteil weiter studieren und können deshalb auch wieder boykottieren. „Die HfBK hat den anderen Unis gezeigt, dass eigentlich keiner rausgeschmissen wurde“, sagt Regensburg.
„Die Exmatrikulation ist nach wie vor für alle, die nicht bezahlt haben, in der Welt“, sagt Rechtsanwalt Martin Klingner. Durch die Klage habe sie aufschiebende Wirkung, weshalb die Hochschule einen „Schwebezustand“ erhalten müsse. Die Anwälte der Studierenden sind jedoch überzeugt, dass die Exmatrikulation nicht rechtens war. Erlaubt doch das Hochschulgesetz diesen Schritt nur dann, wenn eine Gebühr bis zum Ablauf der Rückmeldefrist nicht gezahlt wurde, die stets fürs Sommersemester Ende September und fürs Wintersemester Ende März abläuft. Die Kunsthochschule hatte die Exmatrikulationen jedoch schon im Sommer, wenige Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist vom 15. Juni, verschickt.
Das Hamburger Verwaltungsgericht signalisierte jetzt im Fall eines Studenten der TU-Harburg, der ebenfalls nicht gezahlt hatte, dass es dies auch so sieht. So heißt es in einem „Hinweisbeschluss“ (Aktenzeichen 19K2744/07) in Bezug auf die Exmatrikulation: „Die Voraussetzung des § 46 Abs. 2, Nr. 5 des HambHG liegen nicht vor, da die Studiengebühr erst zu einem Zeitpunkt fällig wurde, als bereits die Rückmeldefrist zum Sommersemester abgelaufen war.“
Nicht weitergeführt wurde der Boykott an der Universität Hamburg, wo nur 6.078 der erforderlichen 10.000 Teilnehmer zusammen kamen. Das auf einem Konto gesammelte Geld wurde seinerzeit fristgerecht an die Universitätsverwaltung überwiesen. Doch auch dort wirbt eine 15-köpfige Gruppe in diesen Tagen mit 20.000 gedruckten Broschüren für einen neuen Boykott. „Die Entschlossenheit der HfBK-Studierenden hat uns ermutigt“, sagt Christopher Stark von der Boykott AG. Allerdings wurde das erforderliche Quorum von 10.000 auf 9.000 Teilnehmer herabgesetzt, weil bekannt wurde, dass es statt 36.000 nur 27.000 zahlungspflichtige Studierende gibt.
Auch dieses Mal wird bis zum Zahlungstermin gesammelt. Im Sommer war dies der 15. Juni, im Wintersemester ist es der 15. Dezember. Das Fristenargument würde nach Einschätzung der Anwälte auch bei einem Winterboykott erneut greifen und eine schnelle wirksame Exmatrikulation vereiteln. „Sollten die Studierenden der HfBK und Uni Hamburg die Quoren zustande bringen, könnte sie vor der Bürgerschaftswahl eigentlich niemanden rausschmeißen“, sagt Klingner. „Wir kommen mit dem Winterboykott bis zur Wahl“, sagt Eugen Regensburg. Sollten nach der Wahl im Februar GAL oder SPD mit regieren, müsste man sie dann an ihr Versprechen erinnern, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. „Wenn nicht“, sagt Regensburg, „können wir dann immer noch zahlen“.