: Gemeinschaftsschule soll 2013 starten
SCHULWAHL Bisher konnte behinderten Kindern der Besuch einer normalen Schule verweigert werden. Diese Diskriminierung soll sich mit dem neuen niedersächsischen Gesetz zur Inklusion ändern
BJÖRN THÜMLER, CDU
Eltern behinderter Kinder sollen von 2013 an in Niedersachsen frei wählen können, welche Schule ihr Kind besucht. Alle regulären Schulen wären dann für Schüler mit Handicaps offen. Gleichzeitig sollen aber die Förderschulen mit Ausnahme der Grundschule für Lernschwache bestehen bleiben.
„Entscheidend ist, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht“, sagte CDU-Fraktionschef Björn Thümler bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Inklusion von CDU und FDP. Es liege im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind am besten auf einer Regelschule oder auf einer Förderschule aufgehoben sehen.
Freiwillig können Grundschulen nach dem Entwurf schon am 1. August 2012 mit dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern beginnen. CDU und Liberale betonten, dass die Inklusion in Niedersachsen nicht bei Null beginne. So unterrichten bereits Sonderpädagogen an 35 Prozent der Grundschulen. Die Zahl der Integrationsklassen stieg in den vergangenen acht Jahren von 230 auf mehr als 400 Klassen.
Neu ist ein Punkt, auf den Eltern lange gewartet haben. Bisher konnte Kindern der Besuch der regulären Schule verweigert werden – etwa mit dem Hinweis darauf, dass für die Integration eines beeinträchtigten Schülers geeignete Lehrer fehlten.
Im Jahr 2013 soll es nun in jeder Kommune mindestens eine inklusive Schule geben. 2018 sollen dann an allen Schulen selbstverständlich behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, wie es eine UN-Konvention fordert.
Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) sagte: „Es ist eine riesige Investition in Bildung.“ Knapp 1.000 Lehrerstellen sollen geschaffen werden, die Kosten belaufen sich auf knapp 45 Millionen Euro. Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. „Mit der Möglichkeit, als ‚Ultima Ratio‘ ein Kind zwangsweise an eine Förderschule zu überweisen, bleibt der Elternwille ausgehebelt“, sagte Frauke Heiligenstadt (SPD). (dpa)