EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: WERBUNG DARF AUCH IRONIE
: Dieter Bohlen und Ernst August scheitern

STRASSBURG | Der Musikproduzent Dieter Bohlen (61) und Ernst August Prinz von Hannover (60) sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen. Ihre Vornamen waren in einer ironisch-satirischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke Lucky Strike 2000 und 2003 aufgetaucht, mit Anspielungen auf ein Buch Bohlens und auf tätliche Auseinandersetzungen von Ernst August. Beide sahen in diesen Anzeigen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Schon der Bundesgerichtshof hatte eine Klage der Promis und ihren Anspruch auf Schadensersatz zurückgewiesen. Diese Werbung habe die Beschwerdeführer „weder abwertend noch negativ dargestellt“, befanden die Straßburger Richter. (dpa)