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Archiv-Artikel

Volksentscheid gefordert

GRUNDGESETZ Verfassungsrichter Peter M. Huber schlägt Änderung des Grundgesetzes vor

Von CHR

BREMEN taz | Verfassungsrichter Peter M. Huber wirbt für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. „Was sich in Bayern bewährt hat, wäre auch im Bund wünschenswert“, sagte er am Sonntag bei einer Veranstaltung der Internationalen Juristenkommission in Bremen.

Auch nach einer Grundgesetzänderung werde es allenfalls ein bis zwei Volksentscheide pro Jahr geben, weil die Einleitung aufwändig ist, so Huber. Doch schon die Drohung mit einem Plebiszit könne Entscheidungen verbessern. „Das ist der eigentliche Charme der direkten Demokratie“, erklärte Huber, „sie wirkt, ohne dass sie ständig angewandt werden muss.“ Die Möglichkeit zu direkter Demokratie mache die repräsentative Demokratie stärker, nicht schwächer. Huber ist seit 2010 Verfassungsrichter. Er gilt als konservatives Schwergewicht am Zweiten Senat. Zuvor war er für die CDU Innenminister in Thüringen und Staatsrechtsprofessor in München. Er sitzt im Beirat der Plebiszit-Lobby „Mehr Demokratie“. CHR