So kommt man sicher in die Zone

Fahrzeuge erhalten je nach Schadstoffausstoß eine rote, grüne oder gelbe Plakette verpasst – für fünf Euro. Bis 2010 müssen sich allerdings 114.000 Autohalter etwas einfallen lassen, wenn sie weiter durch die Innenstadt düsen wollen

Rote, gelbe, grüne Plaketten: Die Verursacher von Feinstaub sollen in Zukunft auf den ersten Blick erkennbar sein. Pkws und Lkws werden je nach Schadstoffausstoß nach einem bundesweiten System in vier Gruppen unterteilt: Dreckschleudern bekommen keine Plakette. Das sind vor allem Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne Rußfilter oder Benziner ohne Katalysator. Andere Fahrzeuge erhalten eine rote Plakette (Schadstoffausstoß immer noch hoch), eine gelbe Plakette (mittlerer Ausstoß) oder eine grüne Plakette (Ausstoß in Ordnung). Die bunten Sticker auf der Windschutzscheibe sind nicht befristet, sie gelten auch in den Umweltzonen anderer Städte.

Die erste Stufe: Ab Januar 2008 gilt die erste Stufe der Umweltzone. Dann dürfen nur noch Pkws und Lkws innerhalb des S-Bahn-Rings fahren, die eine rote, gelbe oder grüne Plakette haben. Autos und Lastwagen ohne Aufkleber müssen draußen bleiben – es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt sind von den 1,2 Millionen in Berlin gemeldeten Fahrzeugen 7 Prozent, also rund 85.000, von der ersten Stufe der Umweltzone betroffen. Ihre Besitzer müssen einen Katalysator oder einen Rußfilter einbauen lassen oder sich gleich ein Auto mit geringerem Schadstoffausstoß besorgen.

Die zweite Stufe: Die verschärfte zweite Stufe tritt 2010 in Kraft. Dann dürfen nur noch Pkws und Lkws in der Umweltzone verkehren, welche eine grüne Plakette vorweisen können. Nach Schätzungen des Senats sind davon 114.000 Fahrzeuge betroffen.

5 Euro für Zonen-Sticker: Die Zuordnung zu einer Schadstoffklasse ergibt sich aus der so genannten Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Die Plaketten sind bei den Kfz-Zulassungsstellen, aber auch bei TÜV, Dekra und zahlreichen Werkstätten erhältlich. Sie kosten bei den Zulassungsstellen 5 Euro, bei den Werkstätten möglicherweise mehr.

Ausnahmen für Stinker: Im März hat der Senat Grundsätze für Ausnahmen beschlossen. Wenn beispielsweise ein Auto gar nicht umweltfreundlich nachrüstbar ist, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Ebenso, wenn der Besitzer nachweist, dass der Kauf eines neues Wagens seine Existenz bedrohen würde. Gefährdet ein Fahrverbot das Überleben eines Unternehmens, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Auch Schwerbehinderte dürfen weiterhin mit Dreckschleudern durch die Innenstadt fahren. Alte Polizei-, Kranken- und Feuerwehrwagen sind ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen. Auch Besitzer von mindestens 30 Jahre alten Oldtimern mit „H“ oder „07“-Kennzeichen brauchen keine Plakette zu kaufen oder Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Ausnahmen können teuer sein: Die Ausnahmeregelungen müssen die Kfz-Halter bei den Bezirksämtern der Bezirke beantragen, die ganz oder teilweise innerhalb der Umweltzone liegen. Achtung: Die Beamten berechnen für die Bearbeitung eine Gebühr, die einige hundert Euro betragen kann. In Friedrichshain-Kreuzberg kostet die Genehmigung nach Angaben des Bezirksamtes im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Euro. Die Ausnahmegenehmigungen sind zeitlich befristet: Die meisten gelten nur für 18 Monate.

ANTJE LANG-LENDORFF

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